Der Deutsche Landkreistag vertritt Gemeinwohlbelange und unterscheidet sich daher von anderen Vereinigungen wie wirtschaftlichen Interessengruppen, da die Landkreise politische Verantwortung für die Bürger tragen. Die zentrale Aufgabe des Deutschen Landkreistages besteht darin, die den Landkreisen grundgesetzlich verbürgte Garantie der kommunalen Selbstverwaltung zu fördern, den Erfahrungsaustausch unter den Landkreisen zu pflegen und die gemeinsamen Belange der kommunalen Körperschaften gegenüber Staat und Öffentlichkeit zur Geltung zu bringen.
Die meisten Gesetze des Bundes werden durch die Kommunalverwaltungen vollzogen. Der Deutsche Landkreistag wird daher an Gesetzesvorhaben, die kommunale Anliegen berühren, vom Deutschen Bundestag und von den Bundesministerien beteiligt. Zudem wirkt er in einer Vielzahl von Gremien und Einrichtungen des Bundes und der Länder beschließend oder beratend mit.
Der Wirkbereich des Deutschen Landkreistages umfasst die gesamte Bandbreite kommunaler Funktionen und reicht von Fragen der kommunalen Daseinsvorsorge, des weiterführenden Schulwesens und des Berufsschulwesens, der Wirtschaftsförderung, der kommunalen Arbeitsmarktpolitik und der Sparkassen über das Sozial-, Jugend- und Gesundheitswesen sowie die Lebensmittelkontrolle bis hin zu Fragen des eGovernments, der Verwaltungsmodernisierung und des öffentlichen Dienstrechts. Ein Arbeitsschwerpunkt liegt in der Vertretung der Interessen des ländlichen Raumes und hier in der Sicherung und Herstellung gleichwertiger Lebens-, Versorgungs-, Arbeits- und Entwicklungsbedingungen im Verhältnis zum städtischen Bereich.
Da sich die Städte, Kreise und Gemeinden im zusammenwachsenden Europa verstärkt und vor allem rechtzeitig auf die Auswirkungen europäischer Gesetze und Verordnungen einstellen müssen, ist der DLT auch in Brüssel mit einem eigenen Büro präsent.
Dem föderalen Aufbau der Bundesrepublik entsprechend ist auch der Deutsche Landkreistag föderal organisiert. Seine unmittelbaren Mitglieder sind die Landkreistage in den 13 Flächenstaaten sowie die Höheren Kommunalverbände.
Verbandsintern hat der Deutsche Landkreistag eine Informationsfunktion gegenüber seinen Mitgliedern. Er informiert die Landesverbände und - soweit erforderlich - auch die Landkreise über die Auswirkungen der Bundespolitik sowie über geplante Maßnahmen auf Bundesebene. Hierzu gehört beispielsweise die Unterrichtung über anstehende Gesetzesvorhaben. Darüber hinaus organisiert er den Erfahrungsaustausch unter den Kreisen und nimmt Einfluss auf die Meinungsbildung im kommunalen Bereich.
Zur Erledigung seines Auftrages, in der Öffentlichkeit für die Aufgaben und Einrichtungen der Landkreise Verständnis zu wecken, bedient sich der Deutsche Landkreistag der monatlich erscheinenden eigenen Fachzeitschrift "Der Landkreis". Er beteiligt sich an diversen wissenschaftlichen Publikationen, insbesondere im Bereich des Kommunalrechts, und hält Kontakt zu Presse, Funk und Fernsehen.
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